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   BVerwG, 09.03.1987 - 8 B 149.86   

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https://dejure.org/1987,12518
BVerwG, 09.03.1987 - 8 B 149.86 (https://dejure.org/1987,12518)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1987 - 8 B 149.86 (https://dejure.org/1987,12518)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1987 - 8 B 149.86 (https://dejure.org/1987,12518)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - "Beschädigung" eines Gebäudes bzw. Wohnraums - Einwirkungen zum Zweck eines Umbaus als außergewöhnliches Ereignis - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Anwendung von Rechtsvorschriften mit einem auf das ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1987 - 8 B 149.86
    Denn es ist nicht zu erwarten, daß die Entscheidung in dem von der Klägerin erstrebten Revisionsverfahren die Rechtseinheit in ihrem Bestand erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts fördern wird (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 09.03.1987 - 8 B 149.86
    Denn es ist nicht zu erwarten, daß die Entscheidung in dem von der Klägerin erstrebten Revisionsverfahren die Rechtseinheit in ihrem Bestand erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts fördern wird (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 23.11.1979 - 8 B 60.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mieterhöhung wegen

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1987 - 8 B 149.86
    Denn für die Anwendung von Rechtsvorschriften mit einem auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkten Geltungsbereich kann bereits im Berufungsverfahren die Rechtseinheit hergestellt werden (Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 8 B 60.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 181 S. 53 ).
  • BVerwG, 17.03.1976 - VIII C 145.72
    Auszug aus BVerwG, 09.03.1987 - 8 B 149.86
    Die dabei erfolgte Beseitigung oder Beschädigung zuvor vorhandener Bausubstanz ist nicht durch ein außergewöhnliches Ereignis im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 2 II. WoBauG bewirkt worden (vgl. dazu Urteil vom 17. März 1976 - BVerwG VIII C 145.72 - Buchholz 454.4 § 2 II. WoBauG Nr. 2 S. 6 ).
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